Jetzt 3-fach sparen mit dem Kickback Depot

Sie möchten zukünftig viel Geld bei Ihrer Fondsanlage sparen? Dann informieren Sie sich jetzt über das Kickback Depot von Fondskostenzurück.de!

Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag

Investmentfonds haben in der Regel einen Ausgabeaufschlag, der einmalig beim Kauf anfällt. Der Ausgabeaufschlag schmälert somit von Anfang an Ihre Rendite. Mit dem Kickback Depot von Fondskostenzurück.de sparen Sie auf über 6.900 Fonds den Ausgabeaufschlag. Sie kaufen die Fondsanteile quasi zum Rücknahmepreis.

100 % Kickback Rückerstattung

Investmentfonds haben in der Regel laufende Kosten, wie zum Beispiel die Verwaltungsvergütung. Einen Teil dieser Verwaltungsvergütung erhält in der Regel Ihr Vermittler, die sogenannte Bestandsprovision. Je nach Fondstyp beträgt die Bestandsprovision meist zwischen 0,20 % und 0,60 % jährlich. Mit dem Kickback Depot erhalten Sie zu 100 % die Bestandsprovision zurück, die normalerweise Fondskostenzurück.de vereinnahmen würde. Das bereits ab einem Depotwert von 10.000,- €.

Informieren Sie sich jetzt im Kickbackfinder von Fondskostenzurück.de wie hoch Ihre Ersparnis ausfällt.

Keine Depotgebühr ab 100.000,- €

Bei Fondskostenzurück.de zahlen Sie für das Kickback Depot keine Depotgebühren ab 100.000,- € Fondsvolumen. Darunter betragen die Depotgebühren wie folgt in Euro pro Quartal:

12,- € (inkl. MwSt) für das ebase "flex Standard" Depot für bis zu 99 Fondspositionen,

9,- € (inkl. MwSt) für das ebase "flex Select" Depot für bis zu zwei Fondspositionen,

5,- € (inkl. MwSt) für das ebase "flex Basic" Depot für eine Fondsposition.

Die Abbuchung der ebase Entgelte erfolgt quartalsweise. Entsprechend prüft und erstattet Fondskostenzurück.de das Depotführungsentgelt quartalsweise.

Kickbackfinder

Wie viel Kickbacks erhalte ich zurück?

Geben Sie die ISIN oder die WKN ein und finden Sie ganz schnell heraus wie viel Fondskosten Sie sparen können. Ihnen wird die mögliche Rückerstattung des gewünschten Fonds angezeigt.

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Was kostet mich das Kickback Depot?

Ihr Kickback Depot wird über Fondskostenzurück.de bei der Fondsplattform European Bank for FinancialServices GmbH (ebase®) eröffnet. Sparen Sie zukünftig auf über 6.900 Fonds den Ausgabeaufschlag, erhalten Sie eine 100 % Rückerstattung der Bestandsprovision und führen Sie Ihr Depot kostenfrei ab einem Depotvolumen von 100.000,- €.

Fondskostenzurück.de erhält dafür vom Kunden ein jährliches Serviceentgelt in Höhe von 0,29 % (inkl. MwSt.), welches für jedes Quartal auf Basis der durchschnittlichen Monatsultimobestände des Quartals berechnet wird. Die geschuldeten Entgelte werden grundsätzlich durch die Veräußerung von Fondsanteilen des Kunden beglichen.

Eröffnen Sie jetzt Ihr Kickback Depot bei Fondskostenzurück.de und sparen Sie zukünftig Geld bei Ihrer Fondsanlage!

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In wenigen Schritten zum Kickback Depot

Online Kickback Depot eröffnen

Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. ein. Laden Sie sich dann die Unterlagen herunter und drucken Sie diese aus.

Legitimierung per Postident

Gehen Sie mit den Depot­eröffnungs­unterlagen, dem Postident-Coupon und Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu einer Deutsche Post Filiale und legitimieren Sie sich.

Unterlagen zusenden

Packen Sie Ihre Depot­eröffnungs­unterlagen und den Postident-Coupon in einen Umschlag uns senden Sie diesen an Fondskosten­zurück.de.

Kickbacks erhalten

Wir prüfen Ihren Antrag, und innerhalb von ein paar Tagen ist Ihr Depot eröffnet. Profitieren Sie ab sofort von den Vorteilen unseres Kickback-Depots.

Kickback Depot eröffnen

Was ist bei der Online Depoteröffnung eines Kickback Depots zu beachten

Bei Fondskosten­zurück können Sie ganz einfach online ein Depot eröffnen. Die Online-Depoteröffnung von Fondskosten­zurück führt Sie durch mehrere Schritte. Was es hierbei zu beachten gilt, erläutern wir Ihnen in den nachfolgenden Punkten.

Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Wenn Sie online ein Depot eröffnen, stellt sich meist zunächst die Frage, ob es ein Einzeldepot oder ein Gemeinschaftsdepot werden soll. Der Unterschied liegt darin, dass Sie entweder einen Depotinhaber bei einem Einzeldepot oder zwei Depotinhaber bei einem Gemeinschaftsdepot haben. In der Online Depoteröffnung für ein Kickback Depot können Sie ganz einfach einen zweiten Depotinhaber angeben, indem Sie im 2. Schritt das Kästchen "Angabe eines 2. Depotinhabers oder eines Ehepartners" auswählen. Je nachdem ob Sie bei der Online Depoteröffnung eine oder zwei Personen angeben, müssen diese auch den Antrag unterzeichnen. Für jeden Depotinhaber ist die Legitimierung per Postident zwingend erforderlich. Das Postident darf jedoch nicht älter als drei Monate beim Einreichen der Anträge bei der ebase sein. Das bedeutet, sofern Sie bereits ein Depot haben, dieses aber schon vor über drei Monaten angelegt wurde, ist bei der Eröffnung eines Depots eine erneute Legitimierung erforderlich.

Wenn Sie ein Kickback Depot eröffnen, ist beim Freistellungs­auftrag folgendes zu beachten:

Wenn Sie online ein Kickback Depot eröffnen und einen Freistellungs­auftrag stellen, gibt es eine Besonderheit bei einem Gemeinschaftsdepot. Ist der 1. Depotinhaber gemeinsam mit dem 2. Depotinhaber steuerlich veranlagt, muss der Freistellungs­auftrag auch entsprechend auf beide Gläubiger ausgestellt werden. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, einen bis zur Höhe des für Sie geltenden Sparer-Pauschbetrags von insgesamt 1.602,- € anzugeben.

Ist der 1. Depotinhaber mit dem 2. Depotinhaber nicht gemeinsam steuerlich veranlagt, wie z. B. beim Verhältnis volljähriger Sohn (1. Depotinhaber) / Vater (2. Depotinhaber), dann kann kein Freistellungs­auftrag bei der Online Depoteröffnung für ein Gemeinschaftsdepot gestellt werden.

Bei der Depoteröffnung für Nicht-EU Bürger ist zu beachten:

Grundsätzlich ist es bei der ebase nicht möglich ein Kickback Depot zu eröffnen, wenn Sie US-Staatsbürger sind, in den USA wohnen oder hinsichtlich Ihrer weltweiten Einkünfte gegenüber den US-Steuerbehörden steuerpflichtig sind. Bei allen anderen Nicht-EU Bürgern ist bei der Eröffnung eines Depots zusätzlich zur Postident Legitimierung die Einreichung einer Kopie des Aufenthalts­titels erforderlich.

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