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Die Geschäftstätigkeit der DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, ist ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung mit Ausnahme der Anlageberatung für „nicht komplexe“ Finanzinstrumente(wie z. B. Investmentfonds). Die DTW GmbH als Betreiber von Fondskosten­zurück.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Die Anlageentscheidung wird vom Kunden alleine auf Grundlage des ihm vorliegenden vollständigen Verkaufsprospekts, Key Investor Document (KID), ggf. Rechenschaftsberichts und anderer offizieller Veröffentlichungen der Emittenten getroffen. Die besagten Dokumente können Sie bei den jeweiligen Fondsgesellschaften anfordern. Die mit einer Investmentanlage verbundenen Risiken, können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt der einzelnen Fonds, für dessen Vollständigkeit und Richtigkeit der Herausgeber nach dem Investmentgesetz (InvG) haftet, entnehmen. Das vom Kunden gewünschte Geschäft wird durch Fondskosten­zurück.de lediglich an die ausführende Stelle weitergeleitet. Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Bei „execution only“ Geschäften erfolgt gemäß §31 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) keine Angemessenheitsprüfung. Fondskosten­zurück.de prüft nicht, ob Ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit Ihren ausgewählten Finanzinstrumenten ausreichen, um die Risiken im Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten angemessen beurteilen zu können. Für das anlageberatungsfreie Geschäft besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls sowie einer Angemessenheitsprüfung. Eine rechtliche und steuerliche Beratung durch Fondskosten­zurück.de findet ebenfalls nicht statt. Die DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, wendet sich mit ihrer Dienstleistung an gut informierte und erfahrene Anleger.

Die DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie von den jeweiligen Fondsgesellschaften oder Produktgebern für ihre Dienstleistungen, insbesondere für die zur Verfügung Stellung qualitätsverbessernder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Vergütungen erhält. Sie erhält bei Fondsanteilskäufen des Kunden eine Vertriebsprovision. Die maximale Vertriebsprovision entspricht höchstens dem Prozentsatz des im aktuellen Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds angegebenen maximalen gültigen Ausgabeaufschlages. Fondskosten­zurück.de gewährt einen Bonus auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Investmentfonds. Der jeweilige Rabatt wird dem Kunden durch ein individuelles Angebot genannt. Die aktuellen Konditionen von Fondskosten­zurück.de können jederzeit auf der Webseite https://www.fondskostenzurück.de angefordert werden. Bei eventuellen zukünftigen Veränderungen, Fondsschließungen, Provisionsänderungen oder Restriktionen durch die Fondsgesellschaften können die Konditionen von Fondskosten­zurück.de angepasst werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bonus auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Fondsanteilen besteht nicht. Fondskosten­zurück.de behält sich vor, die gewährten Boni auf den Ausgabeaufschlag beim Erwerb von Fondsanteilen jederzeit für alle zukünftigen Käufe von Fondsanteilen anzupassen. Die Depotführungsentgelte werden von der ebase vereinnahmt. Übersteigt der Nettoinventarwert aller Fondsanteile im ebase Investmentdepot über Fondskostenzurück.de 100.000,- €, so erstattet Fondskosten­zurück.de als qualitätsverbessernde Dienstleistung das jeweilige Depotführungsentgelt des Kunden. Die Abbuchung der ebase Entgelte erfolgt quartalsweise. Entsprechend prüft und erstattet Fondskosten­zurück.de das Depotführungsentgelt quartalsweise. Berechnungsgrundlage für die Rückerstattung des Depotführungsentgelts ist der Nettoinventarwert aller Fondsanteile. Die Zusage zur Rückerstattung des Depotführungsentgelts kann von Fondskosten­zurück.de nur für das folgende Kalenderjahr widerrufen werden. Es gilt grundsätzlich das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis der ebase für das ebase Depot mit Konto flex. Sollte der Kunde den „Auftrag Serviceentgelt für Vermittler“, welcher nachfolgend näher erläutert wird, kündigen, so entfällt die Depotgebührenerstattung durch Fondskosten­zurück.de.

Die DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie von den jeweiligen Fondsgesellschaften oder Produktgebern für ihre Dienstleistungen, insbesondere für die zur Verfügung Stellung qualitätsverbessernder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Vergütungen erhält. Die DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, erhält eine zeitanteilige Vergütung (laufende Vertriebsprovision), solange die Fondsanteile gehalten werden. Bei einem anlageberatungsfreien Geschäft wird eine laufende Vertriebsprovision gezahlt. Die DTW GmbH, als Betreiber von Fondskosten­zurück.de, stellt dem Kunden hierfür qualitätsverbessernde Dienstleistungen, wie z. B. eine breite Auswahl an Investmentfonds inklusive einer umfangreichen Fondsdatenbank, Tools zum Fondsvergleich und zur Wertentwicklung, ein Tool zur Depotstrukturanalyse, diverse Fondsrechner, Fondsrabatte auf den Ausgabeaufschlag sowie eine kostenfreie Rufnummer, zur Verfügung. Die Höhe der laufenden Vertriebsprovision berechnet sich als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile und beträgt - je nach Abrechnung der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und Art des Fonds - pro Jahr grundsätzlich 0 % bis 50 % der jährlichen Managementfee der jeweiligen Fondsanteile. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die laufende Vertriebsprovision aus der - dem jeweiligen Fonds belasteten - Verwaltungsvergütung gezahlt wird. Darüber hinaus erhält die DTW GmbH von Fondsgesellschaften oder Produktgebern unter Umständen monetäre Zuwendungen, wie Marketingzuschüsse sowie geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen mit Freizeitanteil, etc.). Fondskosten­zurück.de erstattet dem Kunden ab einem Depotwert von 10.000,- € zu 100 % die zeitanteilige Vergütung (laufende Vertriebsprovision), welche von der jeweiligen Fondsgesellschaft an Fondskosten­zurück.de ausgezahlt wird, zurück. Die Rückerstattung der laufenden Vertriebsprovision erfolgt nachträglich vierteljährlich auf das ebase Konto flex des Kunden. Die Eröffnung eines reinen ebase VL-Depots ohne weitere Depotpositionen, die mindestens ein Depotwert von 10.000,- € aufweisen, ist in diesem Depotmodell nicht möglich.

Fondskosten­zurück.de erstattet dem Kunden ab einem Depotwert von 10.000,- € zu 100 % die zeitanteilige Vergütung (laufende Vertriebsprovision), welche von der jeweiligen Fondsgesellschaft an Fondskosten­zurück.de ausgezahlt wird, zurück. Fondskosten­zurück.de erhält dafür vom Kunden ein jährliches Serviceentgelt in Höhe von 0,29 % (inkl. MwSt.), welches für jedes Quartal auf Basis der durchschnittlichen Monatsultimobestände des Quartals berechnet wird. Der Kunde akzeptiert entsprechend die Bedingungen des separaten Formulars „Auftrag Serviceentgelt für Vermittler“ der ebase, welches den Depoteröffnungsunterlagen beiliegt, mit seiner Unterschrift. Vom Kunden geschuldete Entgelte werden grundsätzlich durch die Veräußerung von Fondsanteilen des Kunden beglichen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde die Depotbank unwiderruflich Fondsanteile in der erforderlichen Höhe zu veräußern und den Erlös an Fondskosten­zurück.de weiterzuleiten. Die Fondsanteilsveräußerung erfolgt dabei anteilig unter Aufrechterhaltung der prozentualen Gewichtung der einzelnen Fondsanteile im ebase Depot. Die tatsächliche Erhebung des Serviceentgelts durch die ebase erfolgt zwischen dem 3. und 5. Bankarbeitstag bei ebase des Folgemonats eines jeweiligen Quartalsendes. Sofern der Fondsanteilsbestand des Kunden nicht ausreicht, um das jeweilige Serviceentgelt zu begleichen, wird dem Kunden der offene Betrag von Fondskosten­zurück.de in Rechnung gestellt. Die Begleichung der Rechnung muss innerhalb von 14 Werktagen durch den Kunden erfolgen. Sofern der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der genannten Frist begleicht, behält sich Fondskosten­zurück.de den Rechtsweg vor. Die Kosten und Auslagen der ebase für die Ausführung des Auftrags zur Entrichtung eines Serviceentgelts in Höhe von 12,- € jährlich (zzgl. MwSt.) übernimmt Fondskosten­zurück.de. Sollte der Kunde den separaten „Auftrag Serviceentgelt für Vermittler“ kündigen oder widerrufen, fällt für den Kunden die reguläre laufende Vertriebsprovision an. Die ebase zahlt Fondskosten­zurück.de den prozentualen Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile aus und beträgt - je nach Abrechnung der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und Art des Fonds - pro Jahr grundsätzlich 0 % bis 50 % der jährlichen Managementfee der jeweiligen bei der ebase verwahrten Fondsanteile. Eine Depotgebührenerstattung ab 100.000,- € durch Fondskosten­zurück.de entfällt bei Kündigung oder Widerruf des „Auftrag Serviceentgelt für Vermittler“.

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