Rückvergütung der Bestandsprovision

Sie fragen sich: "Was ist die Rückvergütung der Bestandsprovision"? Bei der Bestandsprovision handelt es sich um eine laufende Gebühr für Investmentfonds. Sie ist ein Teil der Verwaltungs­vergütung (manchmal auch Managementgebühr genannt) des Fonds. Die Verwaltungs­vergütung wird von der Fondsgesellschaft regelmäßig aus dem gesamten Fondsvolumen entnommen. Die Fondsgesellschaft legt die Höhe der Bestandsprovision fest, welche unter anderem an Vermittler wie Fondskostenzurück.de ausbezahlt werden.

In der Regel erstatten Vermittler die Bestandsprovision nicht an den Kunden zurück, sondern vereinnahmen diese. Fondskostenzurück.de ist einer der wenigen Fondsvermittler, bei dem Sie eine komplette Rückvergütung der Bestandsprovision erhalten. Und das bereits ab einem Depotwert von 10.000,- €. Bei Fondskosten­zurück.de fällt lediglich ein Serviceentgelt von jährlich nur 0,29 % (inkl. MwSt) auf Ihren Depotbestand an.

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Wie hoch ist die Rückvergütung der Bestandsprovision?

In der Regel wird die von der Fondsgesellschaft festgelegte Verwaltungs­vergütung auf drei Parteien aufgeteilt. Einen Teil erhält die Fondsgesellschaft. Die anderen beiden Teile ist die Bestandsprovision, die sowohl an die Bank ausgezahlt wird, bei der der Kunde seine Fonds verwahrt und der andere Teil erhält der Vermittler, wie zum Beispiel Fondskosten­zurück.de. Die Höhe der Rückvergütung der Bestandsprovision ist unter anderem also abhängig von dem Fondstyp. Aktienfonds haben zum Beispiel in der Regel eine Bestandsprovision zwischen 0,20 % und 0,60 % jährlich. Je nach Fondsgesellschaft und Fonds fällt die Rückvergütung der Bestandsprovision an den Kunden unterschiedlich hoch aus. Mit dem Kickbackfinder von Fondskosten­zurück.de finden Sie ganz schnell wie hoch die Rückerstattung von Kickbacks für Ihre Fonds sein wird.

Muss ich die Rückvergütung der Bestandsprovision versteuern?

Fondskostenzurück.de erbringt keine steuerliche Beratung. Die folgenden Hinweise gelten daher nur informatorisch und ohne jegliche Gewähr: In der Regel werden Kickbacks auf Ebene des Kunden als Kapitalertrag behandelt und unterliegen somit der Kapitalertragssteuer. Die Auszahlung der Kickbacks an Sie erfolgt somit üblicherweise nach Abzug der Kapitalertragssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer). Die Kickbacks werden dann in der jeweiligen Jahressteuerbescheinigung unter „Höhe der Kapitalerträge„ (für Zeile 7 Anlage KAP) ausgewiesen. Steuerliche Fragen sollten zum Beispiel mit Ihrem persönlichen Steuerberater besprochen werden.

Mehr Informationen zur Besteuerung der Rückvergütung der Bestandsprovision hat das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht:

BMF-Schreiben vom 18.01.2016

Auszug aus dem Dokument, Randziffer 84 wird wie folgt gefasst:

"Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen

Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisi-onen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen.

Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 InvStG einbehalten wird.

Darüber hinaus finden Sie Informationen im BMF-Schreiben vom 21.05.2019, Rz. 16.2

...Weiterhin fallen darunter Bestandsprovisionen, die Kreditinstitute gegenüber den Anlegern erstattet haben (Rz. 84 des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl. I S. 85), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 17. Januar 2019 (BStBl I S. 51)). Soweit die besonderen Entgelte und Vorteile im Zusammenhang mit Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds stehen, ist die Teilfreistellung anwendbar.

Berg

Wie eröffne ich ein Kickback-Depot mit einer Rückvergütung der Bestandsprovision?

Fondskosten­zurück.de arbeitet mit der B2B Fondsplattform Fondsplattform European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zusammen. Die Eröffnung eines Kickbackdepots ist ganz einfach. Füllen Sie zunächst die Schritte unserer Online-Depoteröffnung aus. Gehen Sie mit den ausgedruckten Unterlagen zu einer Deutsche Post Filiale Ihrer Wahl, legitimieren Sie sich und senden Sie alle Unterlagen an:

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68055 Mannheim

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und senden diese dann an die ebase. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie von der ebase Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Kickback-Depot. Sparen Sie ab sofort jede Menge Geld bei Ihrer Geldanlage mit Fondskosten­zurück.de!

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